Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, VO (EU) 2025/40) ist die neue EU‑Verpackungsverordnung. Sie gilt EU‑weit einheitlich, ist seit Februar 2025 in Kraft und wird ab 12. August 2026 verbindlich angewendet. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Konkrete Auswirkungen auf Kosmetik:
- Recyclingfähigkeit: Alle Kosmetikverpackungen müssen künftig recyclingfähig sein (Stichtag: 2030).
- Rezyklatpflicht: Kunststoffverpackungen brauchen Mindestanteile an Recyclingmaterial (abgestuft, Kosmetik gilt als kontakt‑sensibel).
- Verpackungsminimierung: Überverpackung wird unzulässig und muss begründet werden.
- Neue Kennzeichnung: Einheitliche EU‑Recyclinginfos auf Verpackungen.
- Mehr Verantwortung: Pflicht zu Dokumentation, Meldungen und Konformitätserklärung für Verpackungen.
Kurz gesagt: Nicht nur das Produkt, sondern auch die Verpackung wird stark reguliert – Design, Kosten und Prozesse in der Kosmetik ändern sich spürbar.
Wir beraten Sie hier gerne!
