Kosmetische Produkte unterliegen in der EU der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Sie schreibt u. a. vor:
- einen Sicherheitsbericht (CPSR) vor dem Inverkehrbringen,
- eine Produktinformationsdatei (PID/PIF) je Produkt,
- die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU,
- die Notifizierung im CPNP‑Portal,
- die Einhaltung von Stoffverboten und ‑beschränkungen,
- sowie korrekte Kennzeichnung und Herstellung nach GMP.
Ziel der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und einheitliche Regeln im EU‑Binnenmarkt sicherzustellen.
