L.A. Schmitt Cosmetics

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Koreanische Kosmetik / K-Beauty /Korea Kosmetik

K-Beauty Private Label made in Germany

Koreanische Innovationskraft. Deutsche Präzision.

K-Beauty Private Label heißt bei L.A. Schmitt: Wir entwickeln Pflegeprodukte nach koreanischem Vorbild und stellen sie unter Ihrer Marke her. Gefertigt wird ausschließlich in unserem Werk im oberfränkischen Ludwigsstadt. Wir importieren keine Ware aus Korea, betreiben keinen Großhandel und lassen nicht in Korea produzieren. Sie bekommen K-Beauty-Rezepturen mit typischen Wirkstoffen, hergestellt in Deutschland und nach der EU-Kosmetikverordnung dokumentiert.

Koreanische Kosmetik ist vor allem ein eigener Entwicklungsansatz. Texturen, Wirkstoffkombinationen und Anwendungskonzepte unterscheiden sich deutlich von klassischen europäischen Formulierungen. Das macht K-Beauty für Marken interessant, in der Herstellung aber anspruchsvoll. Unsere Gesellschafter kennen den koreanischen Kosmetikmarkt seit Jahrzehnten, und dieses Wissen fließt in unsere Produktentwicklung ein. Trends zu kopieren ist nicht unser Ziel. Wir entwickeln Rezepturen, die der K-Beauty-Logik folgen und in Europa verkauft werden dürfen.

Was wir bei Ihrem K-Beauty-Projekt übernehmen

Sie bringen Marke, Zielgruppe und Positionierung mit. Alles Weitere können Sie bei uns beauftragen:

  • Entwicklung einer neuen K-Beauty-Rezeptur oder Anpassung einer fertigen Rezeptur aus unserem Labor
  • Muster zur Abstimmung, in der Regel drei Musterrunden
  • Stabilitätstest, Test in der Verkaufsverpackung und Konservierungsmittelbelastungstest
  • Produktinformationsdatei (PID), Sicherheitsbewertung durch einen externen Sicherheitsbewerter, CPNP-Meldung, Kennzeichnung und Prüfung der Werbeaussagen (Claims; rechtsverbindlich nur durch einen Rechtsanwalt, Kontakte vermitteln wir)
  • auf Wunsch die Rolle der verantwortlichen Person nach EU-Kosmetikverordnung, auch für Marken ohne Sitz in der EU
  • Herstellung und Abfüllung in Ludwigsstadt
  • Packmittel: Ab 10.000 Stück beschaffen wir sie selbst. Bei kleineren Auflagen stellen Sie die Verpackung bei, und wir beraten Sie bei der Auswahl.

Alle Leistungen für Private Label Kosmetik

Entwicklung marktfähiger K-Beauty-Rezepturen

K-Beauty-Produkte folgen einer anderen Logik: leichter, schichtbarer, stärker auf Hautzustand als auf einzelne Probleme ausgerichtet.

  • leichte, schnell einziehende Texturen (Essences, Gel-Systeme, Emulsionen)
  • Fokus auf Hydration, Hautbarriere und langfristige Hautbalance
  • Kombination mehrerer Wirkstoffe in moderaten Konzentrationen
  • Anwendung in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten

K-Beauty-Wirkstoffe am Beispiel K-Power-Serum

Wie das konkret aussieht, zeigt eine fertig entwickelte Private-Label-Rezeptur aus unserem Labor. Sie greift vier Themen auf, die in der koreanischen Kosmetik gerade gefragt sind: CICA, Exosomen, PDRN und NAD.

  • Pantodium CICA: aus der Grünalge Codium tomentosum gewonnen und durch marine Fermentation aktiviert. Der Rohstoffhersteller positioniert ihn als natürliche Alternative zu D-Panthenol.
  • Phormiskin Bioprotech G: stammt aus der Mikroalge Phormidium persicinum und enthält Exosomen sowie das Schutzprotein Thioredoxin. Gedacht für Seren und Anti-Aging-Linien.
  • Dermosculpt: eine vegane Alternative zu PDRN, gewonnen aus der Mikroalge Chlorella vulgaris. Herkömmliches PDRN wird meist aus Lachs-DNA hergestellt.
  • RejuveNAD: ein Extrakt aus Bio-Sonnenblumensprossen, der das Thema NAD aus der Longevity-Forschung in die Hautpflege bringt.

Die Rezeptur ist fertig. Sie bringen Marke, Verpackung, Design und Positionierung mit. Aus denselben Wirkstoffen lassen sich weitere Produkte ableiten, zum Beispiel ein Cica Rescue Serum, eine Barrier Repair Cream, eine Exosome Shot Ampoule oder eine Vegan PDRN Power Essence. Welche Wirkaussagen zulässig sind, prüfen wir im Rahmen der Dokumentation. Eine rechtsverbindliche Prüfung übernimmt ein Rechtsanwalt; Kontakte vermitteln wir.

K-Beauty für den EU-Markt umsetzen

K-Beauty lässt sich nicht 1:1 übertragen. Rohstoffe, Formulierungsansätze und regulatorische Anforderungen unterscheiden sich deutlich.

  • nicht alle in Korea verwendeten Inhaltsstoffe sind in der EU zulässig
  • Texturen müssen an europäische Produktionsbedingungen angepasst werden
  • Stabilität und Haltbarkeit müssen unter anderen Rahmenbedingungen gewährleistet werden
  • Verpackung und Anwendung müssen zum Zielmarkt passen

Deshalb prüfen wir jede Rezeptur gegen die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, bevor sie in Produktion geht. Wir stellen die Produktinformationsdatei zusammen, lassen die Sicherheitsbewertung von einem externen Sicherheitsbewerter erstellen und melden das Produkt im CPNP-Portal an. Produziert wird nach Guter Herstellungspraxis (GMP gemäß ISO 22716). Marken mit Sitz außerhalb der EU brauchen für den Verkauf in Europa eine verantwortliche Person in der EU. Diese Rolle übernehmen wir auf Wunsch.

Qualität, Sicherheit & Regulierung

Koreanische Wurzeln. Internationaler Anspruch.

L.A. Schmitt wurde 1925 in Leipzig gegründet und produziert seit 1953 in Ludwigsstadt. Seit Oktober 2022 gehört das Unternehmen vollständig der La Cultura Verde Ltd., deren CEO Investor Dong-Myung Kim ist. Die Verbindung nach Korea ist damit Teil der Eigentümerstruktur. Unsere Gesellschafter bringen jahrzehntelange Erfahrung aus dem koreanischen Kosmetikmarkt mit, und dieses Wissen geben wir an unsere Private-Label-Kunden weiter.

Seit September 2025 produzieren wir zusätzlich in einer neuen, 500 Quadratmeter großen Produktionshalle.

Mehr über L.A. Schmitt

Investor Dong-Myung Kim (Mitte) mit Familie sowie Geschäftsführer Ivo Petschke und Mitarbeiter

Investor Dong-Myung Kim (Mitte) mit Familie sowie Geschäftsführer Ivo Petschke und Mitarbeiter

Ablauf, Mindestmenge und Zeitrahmen

Von der ersten Anfrage bis zur Produktion in fünf Schritten:

  1. Anfrage: Sie beschreiben Ihr Vorhaben im Rezepturbriefing oder über das Kontaktformular.
  2. Gespräch und NDA: Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist bei uns die Grundlage jeder Zusammenarbeit.
  3. Muster: Wir entwickeln oder passen die Rezeptur an und schicken Ihnen Muster. Meist sind es drei Runden mit Ihrem Feedback. Bei einer Neuentwicklung dauert diese Phase erfahrungsgemäß rund drei Monate.
  4. Tests und Dokumentation: Bei einer Neuentwicklung brauchen Stabilitäts- und Konservierungstests, Produktinformationsdatei, Sicherheitsbewertung und CPNP-Meldung noch einmal etwa drei Monate. Bei einer fertigen Rezeptur wie dem K-Power-Serum entfallen Stabilitäts- und Konservierungsmittelbelastungstest.
  5. Produktion: Herstellung und Abfüllung in Ludwigsstadt.

Die Mindestmenge liegt bei 1.000 Stück pro Produkt, egal ob Sie eine fertige Rezeptur nutzen oder eine eigene entwickeln lassen. Kleinstserien bieten wir bewusst nicht an. Wir arbeiten für Marken, die wachsen wollen.

Der Weg zu Ihrem Kosmetikprodukt

Ihr Ansprechpartner

Neue K-Beauty-Projekte betreut Ivo Petschke, Geschäftsführer von L.A. Schmitt. Er ist seit 2013 im Unternehmen und leitet es seit 2018. Gespräche führen wir auf Deutsch oder Englisch.

Telefon +49 9263 99990-10 · info@schmitt-cosmetics.com

Häufige Fragen zu K-Beauty Private Label

Produzieren Sie in Korea oder importieren Sie koreanische Kosmetik?

Nein. Alle Produkte entstehen in unserem Werk in Ludwigsstadt und sind „Made in Germany“. Wir importieren keine Ware aus Korea und betreiben keinen Großhandel. Aus Korea kommt das Wissen unserer Gesellschafter über Rezepturen, Wirkstoffe und den Markt.

Kann ich K-Beauty-Produkte ohne eigene Rezeptur unter meiner Marke anbieten?

Ja. Mit dem K-Power-Serum gibt es eine fertig entwickelte Rezeptur mit vier K-Beauty-Wirkstoffen: Pantodium CICA, Phormiskin Bioprotech G, Dermosculpt und RejuveNAD. Sie bringen Marke, Verpackung und Design mit. Die Mindestmenge liegt bei 1.000 Stück pro Produkt.

Sind koreanische Inhaltsstoffe in der EU erlaubt?

Nicht alle. Manche Stoffe, die in Korea verwendet werden, sind nach der EU-Kosmetikverordnung nicht zugelassen. Wir formulieren deshalb mit Rohstoffen, die in der EU erlaubt sind, und lassen jedes Produkt vor dem Verkauf von einem externen Sicherheitsbewerter bewerten.

Übernehmen Sie die verantwortliche Person für Marken außerhalb der EU?

Ja. Jedes Kosmetikprodukt, das in der EU verkauft wird, braucht eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Diese Rolle übernehmen wir auch für Marken ohne eigenen Sitz in der EU. Produktinformationsdatei, Sicherheitsbewertung, CPNP-Meldung und Kennzeichnung erledigen wir ebenfalls.

Ob Neueinführung oder Portfolio-Erweiterung

Sie planen ein Pflegeprodukt mit
K-Beauty-DNA?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Umsetzung und nächsten Schritten. Wenn Sie schon konkrete Vorstellungen haben, nutzen Sie gern unser Rezepturbriefing.