L.A. Schmitt Cosmetics

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Kosmetikherstellung - kompakt erklärt.

Wissen/FAQ/Insights

Grundlagen, Prozesse und Anforderungen

Cosmetics manufacturing – explained in a nutshell.

Knowledge/FAQ/Insights

Fundamentals, processes and requirements

Was ist Private Label Kosmetik?

Private Label Kosmetik sind Kosmetikprodukte, die ein Hersteller im Auftrag eines Unternehmens entwickelt und produziert und die unter dessen Marke verkauft werden. Die Marke legt Produkt, Zielgruppe und Positionierung fest. Der Hersteller übernimmt Rezeptur, Produktion und Abfüllung, meist auch Tests und einen großen Teil der vorgeschriebenen Dokumentation. Auf der Verpackung steht die Marke, nicht der Hersteller.

Aus dem Handel kennt man das Prinzip von den Eigenmarken der Drogerien. Heute nutzen es auch Start-ups, Spas, Apotheken oder Unternehmen aus anderen Branchen, die Pflegeprodukte anbieten wollen, ohne eine eigene Produktion aufzubauen.

Private Label, White Label, Lohnherstellung: Was ist der Unterschied?

Die drei Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet, auch von Herstellern. Genau genommen meinen sie aber Verschiedenes.

White Label bezeichnet im engeren Sinn ein fertiges Standardprodukt des Herstellers. Mehrere Marken können dieselbe Rezeptur kaufen und unter eigenem Namen verkaufen, angepasst werden meist nur Verpackung und Etikett. Das geht schnell und kostet vergleichsweise wenig. Exklusiv ist das Produkt dann allerdings nicht.

Private Label geht weiter. Die Rezeptur wird für eine Marke angepasst oder eigens entwickelt und in der Regel nur für diese Marke hergestellt. Wie weit die Anpassung reicht, ist Absprache: Das kann eine abgewandelte Basisrezeptur sein oder eine komplette Neuentwicklung.

Lohnherstellung beschreibt dagegen die Rolle des Herstellers. Er produziert im Auftrag eines anderen Unternehmens, egal ob die Rezeptur für die Marke entwickelt wurde oder ob die Marke eine eigene Rezeptur mitbringt. Private Label ist also die Sicht der Marke, Lohnherstellung die Sicht des Produzenten.

Bei L.A. Schmitt gibt es drei Ausgangspunkte: eine bewährte Rezeptur aus unserem Bestand, die Anpassung einer bestehenden Rezeptur oder eine Neuentwicklung für Ihre Marke. Rezepturen, die Sie mitbringen, übernehmen wir gern; eine 1:1-Umsetzung ist aber meist nicht möglich, weil jeder Hersteller mit anderen Rohstoffen arbeitet.

Für wen eignet sich Private Label Kosmetik?

Für Unternehmen, die eine Kosmetikmarke aufbauen oder erweitern wollen und dafür keine eigene Produktion haben oder aufbauen möchten. In der Praxis sind das vor allem drei Gruppen:

  • Etablierte Marken, die zusätzliche Produkte auslagern oder mehr Kapazität brauchen. Für sie zählen Vertraulichkeit, gleichbleibende Qualität über viele Chargen und die Frage, ob eine vorhandene Rezeptur übernommen werden kann.
  • Start-ups und Gründer mit einer klaren Produktidee, aber ohne Labor und ohne Erfahrung im Kosmetikrecht. Sie brauchen einen Partner, der sie von der Idee bis zur Marktreife begleitet.
  • Handelsunternehmen, Drogerien, Spas und Reformhäuser, die neben ihrem Sortiment eine Eigenmarke aufbauen wollen.

Weniger passend ist das Modell, wenn ein Unternehmen Rezepturwissen und Produktion auf Dauer selbst in der Hand haben will. Dann führt langfristig kein Weg an einer eigenen Herstellung vorbei, mit den entsprechenden Investitionen in Räume, Anlagen und Personal.

Wie läuft ein Private-Label-Projekt ab?

Die Schritte sind bei den meisten Herstellern ähnlich. Manche laufen parallel, die Verpackung wird zum Beispiel oft schon während der Rezepturentwicklung ausgewählt.

  1. Briefing: Die Marke beschreibt Produktidee, Zielgruppe, gewünschte Textur, Wirkstoffe, Ausschlüsse (etwa parfümfrei oder vegan) und den angestrebten Verkaufspreis.
  2. Rezeptur und Muster: Der Hersteller entwickelt eine Rezeptur oder passt eine bestehende an. Die Muster werden so lange überarbeitet, bis die Marke eine Version freigibt.
  3. Tests: Stabilitätstests zeigen, ob Konsistenz, Farbe, Geruch und mikrobiologische Qualität über die geplante Haltbarkeit stabil bleiben. Geprüft wird auch, ob Produkt und Verpackung zueinander passen.
  4. Sicherheitsbewertung und Dokumentation: Auf Grundlage der Rezeptur und der Testergebnisse entstehen der Sicherheitsbericht und die Produktinformationsdatei.
  5. Verpackung und Kalkulation: Packmittel, Mengen, Termine und Preise werden verbindlich festgelegt.
  6. Produktion und Abfüllung: Das Produkt geht in Serie, wird abgefüllt und etikettiert. Vor dem ersten Verkauf wird es im EU-Notifizierungsportal CPNP gemeldet.

Wie diese Schritte bei L.A. Schmitt im Einzelnen aussehen, beschreibt die Seite Der Weg zu Ihrem Kosmetikprodukt.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten in der EU?

Maßgeblich ist die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Sie gilt für jedes kosmetische Mittel, das in der EU verkauft wird, auch wenn es außerhalb der EU hergestellt wurde. Für Private-Label-Produkte sind vor allem diese Pflichten wichtig (ausführlicher im Beitrag zu den gesetzlichen Anforderungen für Kosmetik in der EU):

  • Verantwortliche Person: Für jedes Produkt muss eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU benannt sein, die für die Einhaltung der Verordnung einsteht.
  • Sicherheitsbewertung: Bevor ein Produkt verkauft wird, bewertet eine dafür qualifizierte Fachperson seine Sicherheit und erstellt den Sicherheitsbericht (CPSR).
  • Produktinformationsdatei (PID): Sie bündelt unter anderem Produktbeschreibung, Sicherheitsbericht, Angaben zur Herstellung und Belege für beworbene Wirkungen. Sie muss für die Behörden bereitliegen, und zwar bis zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge.
  • CPNP-Meldung: Vor dem Verkauf wird jedes Produkt im Cosmetic Products Notification Portal der EU-Kommission gemeldet.
  • Gute Herstellungspraxis (GMP): Die Herstellung muss nach GMP erfolgen. Maßstab dafür ist die Norm EN ISO 22716.
  • Kennzeichnung und Werbeaussagen: Das Etikett muss die Pflichtangaben der Verordnung enthalten. Aussagen wie „feuchtigkeitsspendend" oder „für empfindliche Haut" müssen belegbar sein.

Außerhalb der EU gelten eigene Regeln, etwa im Vereinigten Königreich oder in den USA. Wer dort verkaufen will, sollte das früh mit dem Hersteller besprechen.

Wer ist verantwortlich: die Marke oder der Hersteller?

Diese Frage wird oft unterschätzt. Wer ein Kosmetikprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, gilt nach der Kosmetikverordnung als Hersteller, auch wenn er selbst nichts produziert. Die Marke ist damit in der Regel die verantwortliche Person. Sie steht für die Sicherheit des Produkts ein, für eine korrekte Kennzeichnung und für eine vollständige Produktinformationsdatei.

Die Rolle kann per schriftlichem Mandat an eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU übertragen werden. Marken ohne Sitz in der EU brauchen in jedem Fall jemanden, der diese Rolle innerhalb der EU übernimmt. L.A. Schmitt übernimmt diese Rolle auf Wunsch, auch für Marken ohne Sitz in der EU.

Die fachliche Arbeit liegt meist beim Hersteller. Bei L.A. Schmitt gehören die Sicherheitsbewertung durch einen qualifizierten Sicherheitsbewerter, die Produktinformationsdatei und die Unterstützung bei Kennzeichnung und CPNP-Meldung dazu. Mehr dazu auf der Seite Qualität, Sicherheit & Regulierung.

Worauf sollte man bei der Wahl des Herstellers achten?

Einiges lässt sich schon vor dem ersten Gespräch klären:

  • Zertifizierung: Gibt es ein gültiges ISO-22716-Zertifikat, und welche Tätigkeiten deckt es ab? Für Naturkosmetik kommen Siegel wie NATRUE oder COSMOS hinzu.
  • Regulatorik: Wer erstellt Sicherheitsbericht und Produktinformationsdatei, wer übernimmt die CPNP-Meldung, wer die Rolle der verantwortlichen Person?
  • Rezepturrechte und Vertraulichkeit: Wem gehört die Rezeptur nach der Entwicklung, und darf die Marke sie bei einem Herstellerwechsel mitnehmen? Das gehört in den Vertrag, ebenso eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
  • Mengen: Passen die Mindestmengen zur geplanten Startauflage, und kann der Hersteller mitwachsen, wenn das Produkt gut läuft?
  • Rohstoffe und Packmittel: Kauft der Hersteller beides ein, oder muss die Marke sich selbst darum kümmern?
  • Ansprechpartner: Gibt es eine feste Person, die das Projekt vom Briefing bis zur ersten Produktion begleitet?

L.A. Schmitt produziert in Ludwigsstadt nach ISO 22716, das aktuelle Zertifikat ist auf der Seite Qualität, Sicherheit & Regulierung hinterlegt. Rezepturen, die wir für eine Marke entwickeln, stellen wir exklusiv für diese Marke her; sie bleiben aber Eigentum von L.A. Schmitt. Wer die Rezeptur selbst besitzen möchte, kann sie mit Übergabe entwickeln lassen oder in Verbindung mit einem Produktionsauftrag kaufen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist bei uns Grundlage jeder Zusammenarbeit. Ihr Ansprechpartner für neue Projekte ist Ivo Petschke, Geschäftsführer.

Was kostet Private Label Kosmetik, und welche Mindestmengen gelten?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob eine bestehende Rezeptur unverändert genutzt, angepasst oder neu entwickelt wird, welche Rohstoffe und Packmittel zum Einsatz kommen und wie groß die Charge ist. Eine Neuentwicklung dauert in der Regel länger als eine Anpassung. Stabilitäts- und Konservierungsmittelbelastungstest sind aber in beiden Fällen nötig; sie entfallen nur, wenn eine bestehende Rezeptur unverändert übernommen wird. Mindestmengen legt jeder Hersteller selbst fest, und besondere Verpackungen haben oft zusätzlich eigene Mindestmengen beim Packmittellieferanten.

Bei L.A. Schmitt liegt die Mindestmenge bei 1.000 Stück pro Produkt, auch für Rezepturen aus unserem Bestand. Konkrete Antworten zu Mindestmengen, Projektdauer und Kosten bei L.A. Schmitt finden Sie in unseren häufigen Fragen zu Private Label Kosmetik.

Wenn Sie ein eigenes Produkt umsetzen möchten: Auf der Seite Private Label Kosmetik beschreiben wir, welche Leistungen wir dafür übernehmen, von der Rezeptur über Tests und Dokumentation bis zur Abfüllung, und für welche Unternehmen das Angebot gedacht ist.