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Kosmetikherstellung - kompakt erklärt.

Wissen/FAQ/Insights

Grundlagen, Prozesse und Anforderungen

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Kosmetik in der EU?

Kosmetische Produkte unterliegen in der EU der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009. Sie schreibt u. a. vor:

  • einen Sicherheitsbericht (CPSR) vor dem Inverkehrbringen,
  • eine Produktinformationsdatei (PID/PIF) je Produkt,
  • die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU,
  • die Notifizierung im CPNP‑Portal,
  • die Einhaltung von Stoffverboten und ‑beschränkungen,
  • sowie korrekte Kennzeichnung und Herstellung nach GMP.

Ziel der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und einheitliche Regeln im EU‑Binnenmarkt sicherzustellen.