Kosmetische Produkte begleiten uns täglich – vom Duschgel am Morgen bis zur Nachtcreme vor dem Schlafengehen. Doch nur wenige wissen, welcher wissenschaftliche und regulatorische Aufwand hinter der Produktsicherheit steckt.
Jedes kosmetische Mittel, das in der EU auf den Markt kommt, muss eine Sicherheitsbewertung gemäß der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) durchlaufen.
Diese umfasst u. a.:
- Die toxikologische Bewertung einzelner Inhaltsstoffe
- Die Prüfung mikrobiologischer Stabilität
- Die Einhaltung von Grenzwerten & Verbotslisten
- Die Erstellung eines vollständigen Sicherheitsberichts (Cosmetic Product Safety Report)
Der/die verantwortliche Sicherheitsbewerter:in trägt dabei eine hohe Verantwortung – nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch. Denn es geht um die Gesundheit und das Vertrauen der Verbraucher:innen. Hier arbeiten wir nach dem Vieraugenprinzip und lassen unsere Rezeptur von externen Sicherheitsbewertern prüfen.
