Kosmetische Produkte müssen gemäß Artikel 19 der EU‑Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 eindeutig und vollständig gekennzeichnet sein. Pflichtangaben sind insbesondere:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person (ggf. inkl. Ursprungsland bei Importware)
- Nenninhalt (Gewicht oder Volumen)
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder alternativ die Haltbarkeit nach dem Öffnen (PAO‑Symbol)
- Besondere Vorsichts‑ und Warnhinweise, sofern vorgeschrieben
- Chargen‑ oder Lotnummer zur Rückverfolgbarkeit
- Verwendungszweck, falls er nicht selbsterklärend ist
- Liste der Bestandteile (INCI), inkl. kennzeichnungspflichtiger Duftallergene und ggf. Nanomaterialien
Die Angaben müssen gut lesbar, dauerhaft und in der jeweiligen Landessprache erfolgen; einige Angaben dürfen bei Platzmangel auf Beipackzettel ausgelagert werden.
