L.A. Schmitt Cosmetics
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Kosmetikherstellung - kompakt erklärt.

Wissen/FAQ/Insights

Grundlagen, Prozesse und Anforderungen

Welche Kennzeichnungspflichten gibt es bei Kosmetik?

Kosmetische Produkte müssen gemäß Artikel 19 der EU‑Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 eindeutig und vollständig gekennzeichnet sein. Pflichtangaben sind insbesondere:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person (ggf. inkl. Ursprungsland bei Importware)
  • Nenninhalt (Gewicht oder Volumen)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder alternativ die Haltbarkeit nach dem Öffnen (PAO‑Symbol)
  • Besondere Vorsichts‑ und Warnhinweise, sofern vorgeschrieben
  • Chargen‑ oder Lotnummer zur Rückverfolgbarkeit
  • Verwendungszweck, falls er nicht selbsterklärend ist
  • Liste der Bestandteile (INCI), inkl. kennzeichnungspflichtiger Duftallergene und ggf. Nanomaterialien

Die Angaben müssen gut lesbar, dauerhaft und in der jeweiligen Landessprache erfolgen; einige Angaben dürfen bei Platzmangel auf Beipackzettel ausgelagert werden.